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Aufbewahrung von Thermobelegen

Der Bundesregierung wurde eine interessante Frage zur Aufbewahrung von Thermobelegen gestellt. Diese Belege verblassen zusehends und werden dadurch schnell unleserlich. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften unterliegen sie aber einer wesentlich längeren Aufbewahrungsfrist. Die Bundesregierung hat sich hierzu wie folgt geäußert BT-Drucks. 17/14821, S.…

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Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber

Berufskraftfahrer und Außendienstler stehen häufig unter enormen Termindruck. Gelegentlich gibt es Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, Bußgelder für Lenkzeit- oder Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten zu übernehmen. Diese Übernahme von Sanktionen führte bisher nach ständiger Rechtsprechung nicht zu steuerpflichtigem

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