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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Baurecht

Wer baut weiß, dass niemals alles wie geplant ablaufen wird.

Wir betreuen Sie als Bauherrn, Werkunternehmer, oder als Architekten bei:

  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen
  • Prüfung von Rechnungen
  • Abnahme von Werkleistungen
  • Geltendmachung von Mängeln
  • Liquidierung Ihrer Forderungen
  • Sicherung von Beweisen
  • Regress in Leistungsketten
  • außergerichtliche und prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte

Wie im Bau selbst, steht auch im Baurecht der Erfolg im Mittelpunkt. Das Private Baurecht birgt ganz besonders für den Bauherrn kaum zu überblickende Fallstricke. Der eigene Hausbau stellt in der Regel die größte finanzielle Verpflichtung im ganzen Leben dar. Dann müssen Sie als Laie Aufträge erteilen, Fachfirmen koordinieren, Rechnungen prüfen, und die Arbeit dann auf ihre Qualität hin kontrollieren. Genauso sind Sie als Handwerker auf eine funktionierende Zusammenarbeit mit dem Generalunternehmer, dem Architekten, den anderen Betrieben, und dem Bauherrn angewiesen. Schließlich haften Sie für die mangelfreie Herstellung Ihres Werkes, und wollen fair dafür bezahlt werden. Rechtliche Streitigkeiten sollen Ihre Arbeit nicht belasten.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Es macht allein 90 % aller vor den Gerichten verhandelten Werkverträge aus. Dabei kommen Fragen aus dem BGB, der VOB, der EnEV, dem WEG oder der HOAI zur Anwendung. Hier müssen juristisches Know-how und technisches Verständnis Hand in Hand gehen.

Eine gute rechtliche Betreuung leistet Ihnen während des ganzen Bauvorhabens treue Dienste. Das schnelle Erkennen und Lösen von Konflikten wird Ihnen später viel Zeit und Geld sparen. Später vertreten wir Ihre Rechte dann im Selbstständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheprozess bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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