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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Vertragsrecht

Vertrauen kann man brechen – Verträge müssen halten!

Sobald der Vertrauensbruch eintritt, erfahren Sie, wie gut oder schlecht Ihr Vertrag war. Wichtig ist es, negative Vertragserfahrungen zu vermeiden. Hierzu müssen Sie kein Jura studieren. Sie müssen lediglich zum Anwalt gehen. Wir beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des bürgerlichen Vertragsrechtes und regelt im Wesentlichen die vertragliche Beziehung natürlicher Personen zueinander. Mit dem Vertrag begründen Sie Recht. Sie sind sozusagen der Gesetzgeber erster Stufe und bestimmen, wie das Verhalten Ihres Vertragspartners auszusehen hat, damit Sie zufrieden sind. Dabei geht es in arbeitsrechtlcihen Verträgen in der Regel um Fragen von Gehalt, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder Abfindungen. Wir schaffen dabei Verträge, die zu Ihnen als Arbeitgeber und zu Ihrem Betrieb passen. Zwischen Unternehmen erstellen wir häufig dauerhafte Verträge für Lieferanten oder Subunternehmer. Das A und O sind dabei immer klare und deutliche Regelungen. Genau das wird später lange Prozesse verhindern.

Der Vertrag regelt das wechselseitige Zueinander – mithin nichts Anderes als Recht und Gesetz. Unsere Rechtsordnung lebt von der Privatautonomie, welche besagt, dass jeder in der jeweiligen Vertragsgestaltung unabhängig und frei ist. Diese Freiheit darf jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass ihr keine Grenzen gesetzt sind. Überschreitet Ihr Vertrag die Grenzen, ist er mitunter nichtig und somit unwirksam. In den meisten Fällen kennen Sie Ihre Grenzen nicht. Wir kennen diese und zeigen sie Ihnen auf. Dazu prüfen wir auch bestehende Verträge auf ihre Wirksamkeit. Eine unwirksame Klausel schafft sofort eine veränderte Rechts- und Sachlage. Hier zeigt sich, was ein guter Vertrag ist

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