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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Familienrecht

Es gibt kaum eine andere Materie im deutschen Zivilrecht, die einen Anwalt mehr fordert, als das Familienrecht.

Wir haben jahrelange Erfahrung in Fragen zu:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Scheidung
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
  • Elternunterhalt

Die Kenntnis der Vorschriften ist lediglich der Anfang, den Mandanten im Familienrechtsstreit zuverlässig zu begleiten und erfolgreich zu vertreten. Einfühlungsvermögen, psychologisches Geschick und professioneller Abstand zum streitigen Geschehen sind die weiteren drei Grundpfeiler, die einen guten Familienrechtsanwalt ausmachen. Familienrechtliche Mandanten brauchen in emotionalen Stresssituationen einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen zur Seite steht und Ihnen nötigenfalls klar macht, wie Sie alltagstaugliche Veränderungen herbeiführen können. Unsere Handlungsmaxime besteht in Geradlinigkeit, Aufrichtigkeit und Weitsicht. Die Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit beeinflussen die Weitsicht. Fehlt dem ehemaligen Partner die Geradlinigkeit, setzen wir für unsere Mandanten alles daran, diese notfalls durch staatlichen Zwang wieder herzustellen.

Wenn Sie am Anfang einer Ehe stehen, beraten wir Sie vorausschaund zur Gestaltung eines Ehevertrages. In Abstimmung mit unserem Steuerbüro erarbeiten wir Möglichkeiten bspw. zu einer modifizierten zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung. So schaffen wir Sicherheit für Ihr Vermögen und vermeiden belastende Prozesse.

Wenn die Ehe dann doch scheitert, geht es in der Regel um drei Fragen. Wie wird das Vermögen der Eheleute verteilt, wenn kein Ehevertrag existiert? Wie wird das Sorgerecht oder Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder geregelt? Und wer zahlt wieviel Ehegatten und Kindesunterhalt? Keine dieser Fragen ist für uns neu. Wir bewahren einen professionellen Blick und sichern Ihre Rechte ohne unnötige Konflikte zu schüren. Eine streitige Trennung ist eine teure Trennung.

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