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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Strafrecht

Als Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren stehen Sie allein gegen Polizei und Staatsanwaltschaft schnell auf verlorenem Posten.

Wir verteidigen Sie in folgenden Bereichen:

  • Körperverletzung u. Raub
  • Verkehrsstraftaten
  • Betrugs- u. Vermögensdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Waffenbesitz
  • Betäubungsmittel
  • Straftaten gegen das Leben
  • Berufungsverfahren
  • Strafvollstreckung u. Auslieferung
  • Nebenklage u. Opferrechte

Erfolgreiche Strafverteidigung beginnt deshalb so früh wie möglich und sichert Ihre Rechte. Dazu stehen wir Ihnen bei polizeilichen Vernehmungen oder Hausdurchsuchungen zur Seite. In der Hauptverhandlung agieren und kämpfen wir auf Augenhöhe mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Egal, ob in der üblichen Einzelverteidigung oder als Team-Verteidiger, sind wir kompromisslos auf Ihrer Seite Es geht dabei immer um die für Sie beste Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen bedarf es nur des ersten Gesprächs bei uns, und wir können das Verfahren aus der Welt schaffen.

Ferner bearbeiten wir das gesamte Straßenverkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, ist es wichtig, sich unverzüglich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die meisten Fehler passieren in den ersten Tagen

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