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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Erbrecht

Ein Testament und die damit verbundenen erbrechtlichen Fragen ist ein wichtiges Dokument, das in der Gestaltung genau überlegt sein will. Das gilt sowohl für den Erblasser als auch für die Erben. Deshalb beraten wir Sie kompetent in allen Fragen des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung. Weil wir als Rechtsanwälte, Notar und Steuerberater Hand in Hand arbeiten, beraten wir Sie umfassend zu:

  • Testamenten / Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbfolge
  • Pflichtteile
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Immobilienübertragung
  • Erschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge

Wir übernehmen das gesamte Spektrum der Vermögensnachfolgeplanung, angefangen von der rechtlich einwandfreien Aufsetzung des Testaments, über steuerliche Fragen, Nachlassabwicklung, Pflichtteilsansprüche, die vorweggenommene Erbfolge oder Erbengemeinschaften. Sich auf die gesetzlichen Vorschrfiten zur Erbfolge zu verlassen kann sich als teuer Fehler erweisen. Eine vernünftige Planung und Beratung wird spätestens den Erben viel Geld und Ärger ersparen.

Lässt sich ein Streitfall nicht mehr vermeiden, führen wir erbrechtliche Prozesse über Ihre Ansprüche aus einem Testament, Erbvertrag oder über Ihnen zustehende Pflichtteile. Auch in der Testamentsvollstreckung steht Ihnen ein qualifizierter und zertifizierter Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie neutral und mit fachlicher Expertise in allen Belangen unterstützt.

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