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Reimann | Schäfer | Hofmann

Recht.

Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vorgerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Zu unseren typischen Aufgaben zählen:

  • Abwehr von Kündigungen
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Lohnklagen
  • Entkräftung von Abmahnungen
     
  • Kündigungsschutzklagen
  • Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechte wg. Schwerbehinderung
  • Rchte wg. Berufsunfähigkeit
  • tarfifrechtliche Fragen

Ausgangspunkt ist hierbei der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen (im öffentlichen Dienst), Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu. Die wohl wichtigste von uns verwendete Klageart ist hier die Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Sofern Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung die sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Mittels dieser Klageart kann gerichtlich festgestellt werden, dass eine ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, d.h., dass Sie bereits eine Mindestdauer in dem Betrieb beschäftigt waren und dass der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes kommt eine “Kündigungsschutzklage” in Betracht, sofern die ausgesprochen Kündigung treuwidrig ist. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten nicht nur im Falle von Kündigungen. Ein Arbeitsverhältnis birgt ein großes Konfliktpotential. Gerne beraten wir Sie

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